Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind mit Kenntnisgabe an den Besteller verbindlich; sie gelten für alle von der Valida erbrachten Lieferungen und Leistungen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Valida.

Lieferung

Der Lieferumfang der Valida ist der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein zu entnehmen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sie gilt auch dann als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Besteller den Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist nicht abnimmt.

Erhebliche, für die Valida unvorhersehbare und von ihr nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten der Valida, sowie Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Valida dem Besteller baldmöglichst mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch die Valida unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

Leistungen

Für Leistungen der Valida gelten die Preise gemäss Auftrags­bestätigung bzw., wo keine Auftragsbestätigung besteht, die Tarife laut Preisaushang. Ist die Erbringung einer Leistung bis zum vereinbarten Termin aus unvorhersehbaren Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich, so ist die Valida berechtigt, die Leistung zu einem angemessen späteren Termin zu erbringen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Valida dem Besteller baldmöglichst mit. Wird hierdurch die Leistung um mehr als einen Monat vollständig verzögert, sind sowohl der Besteller als auch die Valida unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

Versand, Gefahrübergang

Sofern nicht anderes vereinbart, wählt die Valida den Versandweg und die Versandart, wobei die Interessen des Bestellers angemessen zu berücksichtigen sind.

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder mit der dem Besteller mitgeteilten Bereitstellung oder Versandbereitschaft auf diesen über.

Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte unter Punkt ‚Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung‘ abzunehmen.

Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Valida zurückgesandt werden.

Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich netto, exklusive Mehrwertsteuer, frei Lieferungsort gemäss Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto der Valida endgültig verfügbar ist.

Die Valida behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugskosten und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Forderungen, denen gegenüber der Einwand der Mängelrüge erhoben worden ist, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Werden die Rechnungen nicht innert Zahlungsfrist bezahlt, so gerät der Kunde mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% berechnet. Zurückhaltung und Verrechnung von Zahlungen infolge von der Valida bestrittener Ansprüche gegenüber dem Besteller sind ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche bei Anlegung banküblicher Massstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schliessen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Valida, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zur Folge.

Darüber hinaus ist die Valida berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und weitere Lieferungen bis zur Zahlung zu Lasten und auf Risiko des Kunden zurückzubehalten, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller das Weiterveräussern der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

Die Valida garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen und die Dienstleistungen ordnungsgemäss ausgeführt wurden. Ausgeschlossen sind Schäden zufolge normalem Verschleiss und Alterung, mangelhafter Lagerung. Beanstandungen hinsichtlich Ausführung der Dienstleistung, Beschaffenheit oder Menge der gelieferten Produkte sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung schriftlich der Valida anzuzeigen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistung. Bei ordnungs- und fristgemäss angezeigten und begründeten Beanstandungen ist die Valida innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl zu Nachbesserung, Ersatz- oder Nachlieferung, Wandlung oder Minderung verpflichtet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere besteht keine Haftung der Valida für nicht am Liefergegenstand entstandene Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch die Haftung für Personenschäden nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

Die Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Geistiges Eigentum

Daten, Programme, Prototypen, Muster etc. welche von der Valida erarbeitet werden, bleiben geistiges Eigentum der Valida.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Valida. Der Besteller kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern. Er tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Valida ab.

Die Valida ist berechtigt, auf eigene Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in amtlichen Registern vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Besteller gegenüber der Valida, die seinerseits erforderlichen Vorkehren auf erstes Verlangen der Valida sofort zu erfüllen.

Datenschutz

Kundendaten werden nur im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung verwendet. Es werden nur Kundendaten bearbeitet, die zur Erfüllung des Vertrags gesetzlich notwendig sind.

Erfüllungsort, Gerichtsstand. anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Lieferung sind die Versandstellen der Valida, für die Zahlung ihr Sitz.

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist CH-9000 St. Gallen. Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizer Recht.

Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Stand AGB vom August 2023