Spenden Trauer Ableben Tod Erbe Legat Trauerspende
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Spenden Trauer Ableben Tod Erbe Legat Trauerspende

Ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft – über das Leben hinaus.

Vielleicht ist es Ihr persönlicher oder der Wunsch einer verstorbenen Person, die Valida auch nach dem Ableben zu berücksichtigen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten – sei es mit einer Trauerspende, Erbeinsetzung oder einem Legat. Damit wirkt das Engagement an Menschen mit Beeinträchtigungen langfristig weiter.

Trauerspende

Valida statt Blumen – anstelle von Blumenschmuck besteht die Möglichkeit, Menschen mit Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen. Das Engagement geht so über das Ableben hinaus – dafür danken wir herzlich.

Vermerk auf Todesanzeige

In der Todesanzeige und den Trauerbriefen kann der Wunsch geäussert werden, anstelle von Blumen die Valida mit Spenden zu berücksichtigen.

Beispieltext:
«Im Sinne der oder des Verstorbenen bitten wir Sie, anstelle von Blumen eine Spende an Valida, IBAN: CH54 0900 0000 9000 4558 7, Vermerk: Trauerspende in Gedenken an Vorname, Nachname. Herzlichen Dank.»

Die Valida verdankt die eingegangenen Spenden, die mit einem Hinweis auf die verstorbene Person versehen ist. Im Anschluss informieren wir Sie über die erhaltenen Gedenkspenden.

Spende in Gedenken

Auf Wunsch der verstorbenen Person kann eine Spende zugunsten der Valida erfolgen. Bitte geben Sie im Zahlungszweck den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person an.

IBAN: CH54 0900 0000 9000 4558 7
Zahlungszweck: Vorname Nachname

Kollekte an Abdankung

Begünstigen Sie die Valida mit der Kollekte an der Abdankung. Der entsprechende Wunsch kann im Vorbereitungsgespräch für die Abdankungsfeier besprochen werden. Nach der Abdankung wird die Kirchenverwaltung den gesammelten Betrag auf das Spendenkonto der Valida überweisen.

Damit wir die Spende verdanken können, bitten wir um Angabe des Todesfalls sowie der Adresse der Trauerfamilie.

Beispieltext für den Zahlungszweck:
Todesfall Vorname, Name, Wohnadresse
Traueradresse: Vorname Name, Wohnadresse

Erbschaft

Bei einer Erbteilung stehen die Angehörigen an erster Stelle. Ehepartner und Kinder haben gesetzlichen Anspruch auf die Pflichtteile des Nachlasses. Über das Vermögen, das die Pflichtanteile übersteigt, können Sie frei verfügen und beispielsweise die Valida als Miterbin berücksichtigen. Sofern es keine pflichtteilsgeschützten Erben gibt, kann die Valida auch als Alleinerbin eingesetzt werden.

Im Testament muss dabei Name und Adresse vermerkt werden, zum Beispiel wie folgt:

Ich vermache dem sozialen Unternehmen Valida, Zwyssigstrasse 28, 9001 St.Gallen den Betrag von xxx Schweizer Franken oder ich setze das soziale Unternehmen Valida, Zwyssigstrasse 28, 9001 St.Gallen als Alleinerbin ein.

Legat

Die Valida kann auch mit einer Bar- oder Sachspende aus einem Nachlass berücksichtigen. Sie wird damit nicht zur Erbin, sondern zur Vermächtnisnehmerin. Die Zuwendung einer bestimmten Geldsumme oder eines bestimmten Gegenstandes ist im Testament oder im Erbvertrag festgehalten.

Eine gängige Formulierung lautet:

Aus meinem Nachlass vermache ich dem sozialen Unternehmen Valida den Betrag über xxx Schweizer Franken oder meine Liegenschaft an der Musterstrasse in St.Gallen vermache ich dem sozialen Unternehmen Valida.

Wir helfen gerne weiter.

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