29.11.2024 – Inklusion
Valida als Teil des Pilotprojekts «WUP – Wohnen mit Unterstützungsplan»
Eigentlich ein alter Schuh – seit Ende Oktober ist das Pilotprojekt «WUP – Wohnen mit Unterstützungsplan» aber aktueller denn je. Denn: Die Regierung des Kantons St.Gallen eröffnete die Vernehmlassung zur BehG Revision. Mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Behinderung will die Regierung für Menschen mit Unterstützungsbedarf starke Verbesserungen erreichen. Zentral ist dabei die Möglichkeit, selbstständiger leben zu können. Die Vorlage ist nun bis Ende Februar 2025 in der Vernehmlassung.
Bereits seit 2022 wirkt die Valida im Pilotprojekt mit. Das bedeutet: Praktische Erfahrungen aus dem ambulanten Wohnen werden geteilt, vor allem aber geht es darum, einen praktikablen Weg zu entwickeln, um die künftigen Beurteilungen und Bedürfnisse von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu evaluieren.
Ambulantes Wohnen praktiziert die Valida zwar schon länger. Viele Valida-Bewohnerinnen und Bewohner sind eigenständig. Sie beziehen eine Mietwohnung und nutzen dann verschiedene Dienstleistungen der Valida. Diese sind äusserst individuell, ganz nach Bedarf einer Person. Das kann beispielsweise Unterstützung bei der Korrespondenz, bei Themen der Teilhabe, gemeinsames Einkaufen, eine Badreinigung, die Begleitung eines Arztbesuches und vieles mehr sein. Eine grosse Veränderung bringt aber die Finanzierung solcher Dienstleistungen mit sich. Mit der Subjektfinanzierung werden diese individuellen Dienstleistungen mit einem Preisschild versehen – die Leistungsnutzenden entscheiden eigens, welche Angebote sie nutzen möchten, welche Leistungen sie wo im Markt beziehen.
Stellt sich die Frage: Kann ein Mensch mit einer kognitiven Beeinträchtigung einschätzen, welche Unterstützung benötigt wird? «Natürlich ist eine solche Selbsteinschätzung schwierig», weiss Daniel Derungs, Bereichsleiter Wohnen mit Assistenz. «Im Pilotprojekt wird nun mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung evaluiert, welche Unterstützung die jeweilige Person benötigt, um selbständig zu wohnen», erklärt er. «Da geht ab und zu auch mal etwas schief. Aber genau daraus lernen wir, und hier liegt auch der Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention», so Derungs. Die Subjektfinanzierung erfüllt daraus wichtige Ziele:
- Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung ermöglichen;
- Massgeschneiderte und bedürfnisorientierte Begleitung (individuell bemessene und direkt für Person ausgerichtete Leistungen);
- Leistungsbezogene Finanzierung mit verstärktem Fokus auf Wirkungsnachweis (bzgl. Einsatz der öffentlichen Mittel, direkt bei Menschen mit Unterstützungsbedarf)
In der Valida sind im Rahmen des Pilotprojekts seit anfangs Jahr drei Leistungsnutzende miteinbezogen. Zwei weitere wirken im Meldungs- und Überprüfungsprozess mit, sie beziehen Dienstleistungen aus der Betriebsgastronomie der Valida. Erfahrungen und Erkenntnisse werden in die Projektgruppe respektive dem Kanton weitergegeben. Der politische Zeitplan sieht die Verabschiedung der Vorlage durch den Kantonsrat bis Mitte nächsten Jahres vor, anschliessend folgt der parlamentarische Prozess und Referendum – der Vollzug findet dann ab 2027 statt. Wir freuen uns bis dahin auf die spannende Zusammenarbeit.
Weitere Informationen zum «WUP – Wohnen mit Unterstützungsplan» gibt es hier: https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/behinderung/revision-kantonales-behindertengesetz.html
«Im Pilotprojekt wird mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung evaluiert, welche Unterstützung eine Person mit Unterstützungsbedarf benötigt, um selbständig zu wohnen.»