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Phasen |
Schlüsselfaktoren |
Indikatoren |
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Information |
Die Öffentlichkeit ist informiert über die Existenz, die
Abwicklung, die Aufnahmebedingungen und die Finanzierung des
Prozesses. |
Der Zugang zur Dokumentation ist öffentlich und allen
zugänglich.
Es existiert eine öffentlich zugängliche Dokumentation.Die
Darstellung des Ablaufes ist verständlich für die betreffende
Zielgruppe.
Qualifizierte Personen stehen für die persönliche Beratung über
Zweck und Möglichkeiten des Prozesses zur Verfügung.
Die Qualifikationen der beratenden Personen sind festgelegt. |
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Die interessierten Personen sind in der Lage, die Bedeutung der
vorliegenden Dokumente einzuschätzen.
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Die Unterschiede zwischen den am Ende des Prozesses
ausgestellten Dokumenten (Qualifikationsbestätigung oder
offizielles Diplom) und ihre Bedeutung sind erläutert. |
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Anmeldung |
Die Aufnahmebedingungen sind festgelegt. |
Es existiert ein Gesetz oder ein offizielles Reglement, das die
Aufnahmebedingungen für die verschiedenen Angebote vorschreibt. |
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Der Kandidat/die Kandidatin erfüllt die erforderlichen
Anforderungen. |
Eine qualifizierte Person überprüft die Entsprechung des Profils
der Kandidatinnen/Kandidaten. Die Kandidatin/der Kandidat ist
über die Rekursmöglichkeiten und –wege informiert. |
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Die Unterstützung der Kandidatinnen/ Kandidaten ist durch eine
anerkannte Institution sichergestellt. |
Es existiert eine Liste der akkreditierten Institutionen und
auch der Akkreditierungskriterien.
Ein Anmeldeformular definiert übersichtlich die Phasen,
Modalitäten und die Kosten des Prozesses. |
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Der Entscheid zur Anmeldung fällt allein die betreffende Person. |
Mit ihrer Unterschrift verpflichtet sich die die Kandidatin/ der
Kandidat, die im Formular erwähnten Bedingungen zu akzeptieren. |
Persönliche Anerkennung
(Selbstevaluation)
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Die Person durchläuft einen inhaltlich, methodisch und zeitlich
strukturierten Bilanzierungsprozess, um ihre formell und nicht
formell erworbenen Kompetenzen zu ermitteln – und sie sich
bewusst zu machen. |
Die Etappen der Bilanz sowie das Endprodukt sind definiert und
dokumentiert.
Die Methode ist beschrieben.
Die Dauer der Bilanz erlaubt der Person die Reflexion über ihre
Kompetenzen. |
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Das persönliche Dossier beinhaltet eine Beschreibung der
Aktivitäten und der Kompetenzen der Person.
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Das Dossier enthält mindestens die folgenden Punkte:
• Ziele des Prozesses
• Inventar und Analyse der Erfahrungen im Zusammenhang mit dem
Ziel der Bilanz (beruflich, ausserberuflich und von der
Ausbildung her)
• Synthese der Kompetenzen
• Persönliche Einschätzung der Kompetenzen bezogen auf das
spezifische Referenzsystem.
• Nachweise oder Belege |
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Die Bilanz wird unter Supervision einer qualifizierten
Fachperson ausgeführt. |
Die Begleitperson kann eine Grundausbildung im Bereich der
Erwachsenenbildung, der Beratung oder der Human Ressources und
spezielle Kenntnisse im Bereich der Kompetenzenbilanzierung oder
des Portfolios nachweisen.
Sie hat selber ein Portfolio erstellt. |
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Der Personen- und Datenschutz ist gewährleistet.
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Der Schutz der Daten ist garantiert.
Es besteht eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung
zwischen der Person und der Beraterin/dem Berater über die
Teile, die durch Dritte einsehbar sind.
Die betroffene Person ist Besitzerin/Besitzes des Portfolios und
kann frei über dessen Nutzung verfügen. |
Institutionelle Anerkennung (Fremdevaluation)
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Dieser Phase muss eine persönliche Anerkennung vorangegangen
sein.
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Die Kandidation/der Kandidat hat sein persönliches Dossier nach
den Richtlinien der Kompetenzen der angestrebten Berufsrichtung
erstellt. |
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Der institutionellen Anerkennung liegt eine offizielle Regelung
zugrunde. Der Ablauf ist definiert.
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Die institutionelle Anerkennung basiert auf dem persönlichen
Dossier. Die Person wird keiner Prüfung unterzogen.
Diese Etappe besteht aus der Evaluationsphase, begleitet durch
Expertinnen/Experten der betreffenden Berufsrichtung.
Die Rollen der beteiligten Personen sind definiert. |
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Die Fremdevaluation basiert auf klaren Vorgaben und definierten
Methoden. |
Das Bezugssystem der Kompetenzen ist durch den betreffenden
Berufsverband – oder in dessen Abwesenheit – von einer
offiziellen Stelle erlassen worden.
Die Evaluation zielt darauf ab, die zusammengetragenen Nachweise
zu prüfen und weitere Beweise zu erhalten.
Die Prüfungsmethoden, die von den Expertinnen/Experten gewählt
werden, sind festgelegt. |
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Für die Bestimmung des Grades und des Umfangs der zu
beherrschenden Kompetenzen sind Kriterien festgelegt. |
Ein Dokument beschreibt die betreffenden Kriterien.
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Die Bedingungen und Kriterien der Fremdevaluation sind bekannt
und dokumentiert. Strebt die Evaluation den Erwerb eines Titels
an, sind die Evaluationskriterien identisch mit denen zum
formellen Erwerb des Titels. |
Es existiert ein Handbuch, nach dessen Richtlinien die
Evaluation ausgeführt wird. |
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Ein Abschlussrapport wird durch die Kommission erstellt, welche
die Kompetenzen beurteilt.
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Der Abschlussrapport enthält eine Liste der Kompetenzen, die
durch den oder die Expertinnen/Experten und/oder den Berufszweig
, für die der Titel angestrebt wird, anerkannt wurden. |
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Die Evaluation wird durch qualifizierte und anerkannte
Expertinnen und Experten durchgeführt.
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Die Expertinnen/Experten wurden durch den Berufsverband und/oder
durch die betreffenden Ausbildungsinstitute ausgewählt. Sie sind
von den kantonalen oder eidgenössischen Behörden anerkannt.
Die Expertinnen/Experten sind Fachleute der betreffenden
Berufsrichtung.
Sie sind für die Evaluation nach den Prinzipien der Anerkennung
und Validierung von erworbenen Kompetenzen ausgebildet. |
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Das Mandat der Expertinnen/Experten ist einem Pflichtenheft
festgeschrieben. |
Es existiert ein Pflichtenheft. |
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Validierung der erworbenen Kompetenzen |
Die Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen ist der
offizielle Akt, der einerseits zur Anerkennung der Kompetenzen
und andererseits dem Erwerb eines bestimmten Titels (Diplom
usw.)dient.
Die Validierung basiert auf einem kantonalen oder nationalen
Gesetz. |
Im Gesetz sind explizit die Validierung nicht formell erworbener
Kompetenzen erwähnt und die zu erfüllenden Bedingungen
präzisiert. |
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Der Validierung geht eine institutionelle Anerkennung voran.
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Die Person hat einen Evaluationsprozess durchlaufen, der von
einem oder mehreren Expertinnen/Experten der betreffenden Berufe
begleitet wurde. |
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Sofern die vorgelegten Nachweise das Niveau des angestrebten
Titels bestätigen, ist die Person von der Prüfung dispensiert.
Sie erhält ein offizielles Dokument (Bsp.einen
Qualifikationsausweis) der einer bestandenen Prüfung
gleichwertig ist. |
Die Nachweise wurden durch einen Expertinnen/Experten der
betreffenden Berufe begutachtet.
Das Zertifikat wird durch die kantonale Behörde ausgestellt. |
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Die Validierung wird beglaubigt durch eine Kommission für die
Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen. |
Die Kommission zur Validierung erworbener Kompetezen setzt sich
zusammen aus Vertretern der kantonalen Behörden, der
betreffenden Berufsverbände, der Berufsbildungszentren und
Experten der Branche, sowie, zu Beratungszwecken, der
Institution, die mit der Begleitung des Prozesses betraut ist. |
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Die Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen dient
auch als Anreiz zur formellen Weiterbildung.
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Für die noch fehlenden Kompetenzen empfiehlt die Kommission zur
Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen die noch
nötigen Ausbildungselemente.
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Es existieren Rekursmöglichkeiten. |
Die Rekurswege sind in den öffentlichen Dokumentationen
beschrieben. |
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Zertifizierung |
Der Ausweis kann ganz oder zu Teilen durch die Validierung nicht
formell erworbener Kompetenzen erworben werden. |
Ein Reglement regelt und ermöglicht die Validierung nicht
formell erworbener Kompetenzen. |
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Der verliehene Titel ist identisch mit demjenigen, der über den
traditionellen (formellen) Bildungsweg erworben werden kann. |
Der verliehene Titel ist absolut gleichwertig, wie derjenige,
der über den traditionellen Bildungsweg erworben wird. |
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Allfällig fehlende Kompetenzen erwirbt sich die Person durch
eine entsprechende formelle Weiterbildung. |
Die noch nötige formelle Weiterbildung ist geplant. |