Kriterien, Indikatoren, Standards

Das schweizerische System Valida definiert die Kriterien, Indikatoren und Standards, auf denen die drei Anerkennungsformen beruhen. Auf dieser Grundlage wird jede von ihnen einzeln mit dem Label Valida ausgezeichnet.

Persönliche Anerkennung (Selbstevaluation)

Verschiedene Instrumente und Methoden ermöglichen einer Person die Erstellung einer Bilanz bzw. eines Inventars ihrer Kompetenzen. Dies geschieht in einem Prozess, der von einer Fachperson begleitet wird. Am Ende des Prozesses kann ein persönliches Portfolio stehen. Dieser Prozess muss mindestens folgende Etappen beinhalten:
- Eine Biografie, aus der Ausbildung und Erfahrungen hervorgehen
- Ein Kompetenzenprofil und eine Selbstevaluation
- Analyse der Erfahrungen
- Aktionsplan
- Reflexion des Prozesses
 
Kriterien Indikatoren Standards
Die Person durchläuft einen inhaltlich und zeitlich strukturierten Prozess, um ihre nicht formell erworbenen Kompetenzen zu erfassen und sich ihrer bewusst zu werden. Die Vorgehensweise
besteht aus verschiedenen klar definierten und beschriebenen Teilen.
Es ist genügend Zeit eingeplant.
Die Etappen sind klar definiert und dokumentiert.
Das persönliche Portfolio ist eine umfassende Standortbestimmung der vorhandenen Kompetenzen. Sie erfolgt unter einer qualifizierten Begleitung. Der Inhalt besteht aus einer Biografie, einer Potenzialanalyse der Person, einem Kompetenzenprofil, einem Aktionsplan und der Reflexion über den Prozess. -Biografie
-Analyse der Erfahrungen
-Kompetenzenprofil
-Selbstevalutation
-Aktionsplan
-Reflexion
 sind vorhanden.
Die begleitende Fachperson ist qualifiziert.
 
Die begleitende Fachperson soll eine Grundausbildung im Bildungsbereich, oder in der Berufsberatung oder im Personalmanagement und eine Spezialausbildung im Bereich der Kompetenzenbilanzierung oder des Portfolios vorweisen. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss. Spezialisierung im Bereich des Portfolio oder der Kompetenzenbilanzierung. Kann ein persönliches Portfolio vorweisen.
Die Person ist BesitzerIn des Portfolios. Die Person kann über die Verwendung ihres Portfolios frei entscheiden. Es besteht eine Vereinbarung darüber, welche Teile des Portfolios durch Dritte einsehbar sind.


Institutionelle Anerkennung

Die institutionelle Anerkennung ist eine Fremdevaluation, die der betreffenden Person bestätigt, dass sie die Kriterien z.B. für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder den Zugang zu einer Ausbildung erfüllt oder über die in einem bestimmten Anforderungsprofil verlangten Kompetenzen verfügt.

Die anerkennende Instanz verfügt über ein definiertes Verfahren zur Bestätigung der nicht formell erworbenen Kompetenzen. Dieser Prozess beinhaltet in jedem Fall externe Evaluationsmethoden, diese können jedoch unterschiedlicher Art sein (Situationsbeschreibungen, Assessments, Stages usw.)
 
Kriterien Indikatoren Standards
Dem Prozedere ist eine persönliche Anerkennung vorausgegangen.
 
Das Kompetenzendossier oder das Portfolio ist die Grundlage für die institutionelle Anerkennung. Das Portfolio dient als Grundlage der Fremdevaluation
Es existieren Ausführungsbestimmungen und ein Reglement für das Verfahren. Die Ausführungsbestimmungen und das Reglement bestimmen das Vorgehen, die Etappen, die die betroffene Person zu verfolgen hat. Ebenfalls definiert ist die Rolle der beteiligten Akteure. Durch die
zuständige Institution genehmigte Wegleitung.

Pflichtenheft für die begleitende Personen.
Die Beurteilung erfolgt auf der Basis präziser Vorgaben und definierter Evaluationsmethoden. Das Beurteilungs- und Rekursverfahren ist festgelegt Das Referenzsystem der Kompetenzen für die Evaluation ist vorhanden
Das Verfahren wird durch in diesem Bereich qualifizierte Fachpersonen vorgenommen. Die Qualifikationen dieser Fachpersonen sind klar definiert. Definiertes Anforderungsprofil
Kompetenznachweis Offenlegung sämtlicher Mandate
der Fachpersonen
Ein Abschlussbericht wird erstellt. Der Abschlussbericht enthält eine Synthese des Portfolios sowie den Rapport der überprüfenden Fachpersonen. Das Vorgehen ist in der Wegleitung geregelt.
Die Öffentlichkeit ist über die Art der Bestätigung informiert. Die Unterschiede zwischen der Bestätigung des Kompetenznachweises und dem zu erwerbenden Titel (Attest, Zeugnis, Diplom) sind in der Wegleitung beschrieben. Der Inhalt der Bestätigung ist präzise.


Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen

Mit der Validierung werden die nicht formell erworbenen Kompetenzen zu Qualifikationen. Die Validierung beruht auf der institutionellen Anerkennung. Eine öffentliche Institution entscheidet, ob eine Person den gleichwertigen Stand für den Erwerb des ganzen oder eines Teils eines Diploms erreicht hat.
 
Kriterien Indikatoren Prinzipien
Der Validierung ist eine institutionelle und/oder persönliche Anerkennung vorausgegangen. Die Bestätigung der Qualifikation und/oder das Portfolio stellt die Grundlage für die Validierung dar. Die Bestätigung der Qualifikation und/oder das Portfolio ist die Basis für die Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen.
Die Grundlage für die Validierung ist ein eidgenössisches bzw. kantonales Gesetz. Das Gesetz erwähnt ausdrücklich die Verfahren für die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen und präzisiert die zu erfüllenden Bedingungen. Gesetz und Ausführungsbestimmungen stehen zur Verfügung
Die Öffentlichkeit ist informiert über die Möglichkeit, Teile oder ganze Diplome durch die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen zu erlangen, sowie über das entsprechende Vorgehen. Der Öffentlichkeit stehen die entsprechenden Informationen zur Verfügung.
Die Schritte sind explizit erklärt. Sie sind in den Reglementen oder Rechtsgrundlagen festgelegt.
 
Die Informationsdokumente werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Validierung stützt sich auf den Kompetenznachweis. Die betreffende Person muss keine Prüfung absolvieren.
 
Die Bedingungen und Kriterien aufgrund derer die Validierung durchgeführt wird, sind bekannt und dokumentiert.
Es handelt sich um dieselben Kriterien, die auch für die Erlangung eines Diploms auf dem traditionellen Weg gelten.
Es existiert ein offizielles Handbuch über die Durchführung der Evaluation
Die Validierung kann von offiziell delegierten Experten aus dem jeweiligen Berufs- oder Bildungsbereich durchgeführt werden. Es besteht nachgewiesenermassen ein Expertennetz. Das Pflichtenheft für die Experten ist erstellt
Es existieren Rekursmöglichkeiten. Die Rekurswege sind der Öffentlichkeit bekannt. Gesetz, Reglemente