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Kriterien, Indikatoren, Standards Das
schweizerische System Valida definiert die Kriterien, Indikatoren
und Standards, auf denen die drei Anerkennungsformen beruhen. Auf
dieser Grundlage wird jede von ihnen einzeln mit dem Label Valida
ausgezeichnet.

Persönliche Anerkennung (Selbstevaluation)
Verschiedene Instrumente und Methoden ermöglichen einer Person die
Erstellung einer Bilanz bzw. eines Inventars ihrer Kompetenzen. Dies
geschieht in einem Prozess, der von einer Fachperson begleitet wird.
Am Ende des Prozesses kann ein persönliches Portfolio stehen. Dieser
Prozess muss mindestens folgende Etappen beinhalten:
- Eine Biografie, aus der Ausbildung und Erfahrungen hervorgehen
- Ein Kompetenzenprofil und eine Selbstevaluation
- Analyse der Erfahrungen
- Aktionsplan
- Reflexion des Prozesses
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Kriterien |
Indikatoren |
Standards |
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Die Person durchläuft einen inhaltlich und zeitlich
strukturierten Prozess, um ihre nicht formell erworbenen
Kompetenzen zu erfassen und sich ihrer bewusst zu werden. |
Die Vorgehensweise
besteht aus verschiedenen klar definierten und beschriebenen
Teilen.
Es ist genügend Zeit eingeplant. |
Die Etappen sind klar definiert und dokumentiert. |
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Das persönliche Portfolio ist eine umfassende Standortbestimmung
der vorhandenen Kompetenzen. Sie erfolgt unter einer
qualifizierten Begleitung. |
Der Inhalt besteht aus einer Biografie, einer Potenzialanalyse
der Person, einem Kompetenzenprofil, einem Aktionsplan und der
Reflexion über den Prozess. |
-Biografie
-Analyse der Erfahrungen
-Kompetenzenprofil
-Selbstevalutation
-Aktionsplan
-Reflexion
sind vorhanden. |
Die begleitende Fachperson ist qualifiziert.
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Die begleitende Fachperson soll eine Grundausbildung im
Bildungsbereich, oder in der Berufsberatung oder im
Personalmanagement und eine Spezialausbildung im Bereich der
Kompetenzenbilanzierung oder des Portfolios vorweisen. |
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder gleichwertiger
Abschluss. Spezialisierung im Bereich des Portfolio oder der
Kompetenzenbilanzierung. Kann ein persönliches Portfolio
vorweisen. |
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Die Person ist BesitzerIn des Portfolios. |
Die Person kann über die Verwendung ihres Portfolios frei
entscheiden. |
Es besteht eine Vereinbarung darüber, welche Teile des
Portfolios durch Dritte einsehbar sind. |
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Institutionelle Anerkennung
Die institutionelle Anerkennung ist eine Fremdevaluation, die der
betreffenden Person bestätigt, dass sie die Kriterien z.B. für die
Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder den Zugang zu einer
Ausbildung erfüllt oder über die in einem bestimmten
Anforderungsprofil verlangten Kompetenzen verfügt.
Die anerkennende Instanz verfügt über ein definiertes Verfahren zur
Bestätigung der nicht formell erworbenen Kompetenzen. Dieser Prozess
beinhaltet in jedem Fall externe Evaluationsmethoden, diese können
jedoch unterschiedlicher Art sein (Situationsbeschreibungen,
Assessments, Stages usw.)
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Kriterien |
Indikatoren |
Standards |
Dem Prozedere ist eine persönliche Anerkennung vorausgegangen.
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Das Kompetenzendossier oder das Portfolio ist die Grundlage für
die institutionelle Anerkennung. |
Das Portfolio dient als Grundlage der Fremdevaluation |
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Es existieren Ausführungsbestimmungen und ein Reglement für das
Verfahren. |
Die Ausführungsbestimmungen und das Reglement bestimmen das
Vorgehen, die Etappen, die die betroffene Person zu verfolgen
hat. Ebenfalls definiert ist die Rolle der beteiligten Akteure. |
Durch die
zuständige Institution genehmigte Wegleitung.
Pflichtenheft für die begleitende Personen. |
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Die Beurteilung erfolgt auf der Basis präziser Vorgaben und
definierter Evaluationsmethoden. |
Das Beurteilungs- und Rekursverfahren ist festgelegt |
Das Referenzsystem der Kompetenzen für die Evaluation ist
vorhanden |
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Das Verfahren wird durch in diesem Bereich qualifizierte
Fachpersonen vorgenommen. |
Die Qualifikationen dieser Fachpersonen sind klar definiert. |
Definiertes Anforderungsprofil
Kompetenznachweis Offenlegung sämtlicher Mandate
der Fachpersonen |
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Ein Abschlussbericht wird erstellt. |
Der Abschlussbericht enthält eine Synthese des Portfolios sowie
den Rapport der überprüfenden Fachpersonen. |
Das Vorgehen ist in der Wegleitung geregelt. |
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Die Öffentlichkeit ist über die Art der Bestätigung informiert. |
Die Unterschiede zwischen der Bestätigung des
Kompetenznachweises und dem zu erwerbenden Titel (Attest,
Zeugnis, Diplom) sind in der Wegleitung beschrieben. |
Der Inhalt der Bestätigung ist präzise. |
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Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen
Mit der Validierung werden die nicht formell erworbenen Kompetenzen
zu Qualifikationen. Die Validierung beruht auf der institutionellen
Anerkennung. Eine öffentliche Institution entscheidet, ob eine
Person den gleichwertigen Stand für den Erwerb des ganzen oder eines
Teils eines Diploms erreicht hat.
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Kriterien |
Indikatoren |
Prinzipien |
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Der Validierung ist eine institutionelle und/oder persönliche Anerkennung
vorausgegangen. |
Die Bestätigung der Qualifikation und/oder das Portfolio stellt die Grundlage für die
Validierung dar. |
Die Bestätigung der Qualifikation und/oder das Portfolio ist die Basis für die
Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen. |
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Die Grundlage für die Validierung ist ein eidgenössisches bzw.
kantonales Gesetz. |
Das Gesetz erwähnt ausdrücklich die Verfahren für die
Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen und präzisiert
die zu erfüllenden Bedingungen. |
Gesetz und Ausführungsbestimmungen stehen zur Verfügung |
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Die Öffentlichkeit ist informiert über die Möglichkeit, Teile
oder ganze Diplome durch die Validierung nicht formell
erworbener Kompetenzen zu erlangen, sowie über das entsprechende
Vorgehen. |
Der Öffentlichkeit stehen die entsprechenden Informationen zur
Verfügung.
Die Schritte sind explizit erklärt. Sie sind in den Reglementen
oder Rechtsgrundlagen festgelegt.
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Die Informationsdokumente werden der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt. |
Die Validierung stützt sich auf den Kompetenznachweis. Die
betreffende Person muss keine Prüfung absolvieren.
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Die Bedingungen und Kriterien aufgrund derer die Validierung
durchgeführt wird, sind bekannt und dokumentiert.
Es handelt sich um dieselben Kriterien, die auch für die
Erlangung eines Diploms auf dem traditionellen Weg gelten. |
Es existiert ein offizielles Handbuch über die Durchführung der
Evaluation |
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Die Validierung kann von offiziell delegierten Experten aus dem
jeweiligen Berufs- oder Bildungsbereich durchgeführt werden. |
Es besteht nachgewiesenermassen ein Expertennetz. |
Das Pflichtenheft für die Experten ist erstellt |
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Es existieren Rekursmöglichkeiten. |
Die Rekurswege sind der Öffentlichkeit bekannt. |
Gesetz, Reglemente |
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