Grundsätze
Die drei Arten von Anerkennung, auf denen das System Valida beruht, sind: die persönliche Anerkennung (Selbstevaluation), die institutionelle Anerkennung (Fremdevaluation) und die Validierung der nicht formell erworbenen Kompetenzen. Dies entspricht den heute international gebräuchlichen Definitionen.
Die Besonderheit des Systems Valida ist die konkrete Definition der Prozesse der Anerkennung und Validierung sowie das klare Aufzeigen der Verbindungen zwischen ihnen.
Eine Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen ist folglich nicht ohne das Durchlaufen der vorangegangenen Anerkennungen möglich. Ebenso gibt es keine institutionelle Anerkennung ohne die persönliche Anerkennung. Alledings kann letztere auch für sich allein erarbeitet werden. Denn eine Person kann sehr wohl eine persönliche Anerkennung anstreben, ohne eine institutionelle oder die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen zu wünschen.
Die drei Ebenen des Systems Valida
| Ebene | Dokument | |
|---|---|---|
| Persönliche Anerkennung Selbstevaluation | Portfolio | |
| Institutionelle Anerkennung Fremdevaluation | Bestätigung | |
| Validierung | Zertifikate, Diplome |
Die persönliche Anerkennung nicht formell erworbener Kompetenzen
Die persönliche Anerkennung ist der Prozess, durch den eine Person ihre nicht formell erworbenen Kompetenzen erfasst und sich deren bewusst wird. Er erlaubt einer Person, sich ein besseres Bild von sich selbst zu machen und ermöglicht ihr, sich neu zu orientieren und sich neue Ziele zu setzen. Dieser Schritt der Selbstevaluation wird im Rahmen der Erstellung eines Portfolios gemacht und durch eine Fachperson begleitet.
Die persönliche Anerkennung der nicht formell erworbenen Kompetenzen ist für alle Personen geeignet, die ein persönliches oder berufliches Ziel verfolgen. Es ist unabhängig davon, welche Ausbildung oder Funktion jemand hat oder ob jemand angestellt oder stellensuchend ist. Ebenso wenig ist es eine Voraussetzung, dass jemand eine institutionelle Anerkennung oder Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen anstrebt.
Die institutionelle Anerkennung nicht formell erworbener Kompetenzen
Die insitutionelle Anerkennung ist der Prozess, durch den eine öffentliche Instanz einer Person bestimmte Kompetenzen in bestimmten Bereichen bestätigt. Dieser konkrete Nachweis kann durch kantonale Arbeitsämter, Berufsbildungsämter, Berufsberatung, Berufsverbände usw. erbracht werden. Die institutionelle Anerkennung bestätigt, dass eine Person bestimmte Kompetenzen in bestimmten Bereichen wirklich erworben hat. Diese Anerkennungsform beruht auf einer Selbstevaluation, ergänzt durch eine Fremdevaluation. Diese bestätigt die Kompetenzen in der Regel mit einem Attest, was die Stellensuche oder die persönliche Laufbahnplanung erleichtern kann. Die Modalitäten für die institutionelle Anerkennung der nicht formell erworbenen Kompetenzen sind in Richtlinien oder in einer Wegleitung festgehalten.
Die institutionelle Anerkennung der nicht formell erworbenen Kompetenzen richtet sich speziell an Personen, welche diese zur Erleichterung der Stellensuche, für die Laufbahnplanung oder für den Zugang zu einer Weiterbildung benötigen. Sie ist insbesondere für Personen von Nutzen, die keinen Berufsabschluss haben oder in Berufen arbeiten, die keine Möglichkeit für einen Abschluss vorsehen.
Die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen
Die Validierung von nicht formell erworbenen Kompetenzen ist ein offizieller Akt, der nicht formell erworbene Kompetenzen und die Anforderungen zur Erlangung eines bestimmten Ausweises verbindet. Die Validierung will Personen einen Abschluss oder Teilabschlüsse ausschliesslich aufgrund der Gleichwertigkeit ihrer nicht formell erworbenen Kompetenzen ermöglichen. Die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen liegt unter der Kontrolle und in der Verantwortung der Behörden und Instanzen, welche die jeweiligen Ausweise ausstellen (Bund, Kantone, Berufsverbände). Sie kann den Erhalt eines ganzen oder eines Teils eines Diploms bedeuten. Im System Valida geht der Validierung von nicht formell erworbenen Kompetenzen immer eine institutionele Anerkennung voraus.
Die Validierung beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und einem Reglement. Die Validierung wie die institutionelle Anerkennung setzen eine intensive Vernetzungsarbeit der beteiligten Organisationen voraus.
Die Validierung nicht formell erworbener Kompetenzen richtet sich in erster Linie an erwerbstätige Personen, die über keinen entsprechenden Ausweis verfügen. Sie ist eine Massnahme, um auch Personen zu beruflichen Qualifikationen zu verhelfen, die andere Ausbildungsbiografien haben. Sie ist auch ein Mittel, um solche Personen zu ermutigen, sich formell weiterzubilden. Oft reicht die Validierung nur für den Erhalt eines Teildiploms. Ein Teil der verlangten Kompetenzen muss dann noch auf formellem Weg erworben werden.
Die drei Schritte des Systems Valida: Begriffe, Partner, Ziele
| Was? | Wer? | Wozu? | |
|---|---|---|---|
| Persönliche Anerkennung Erfassen und Bewusstwerden der persönlichen Kompetenzen, Selbstevaluation | Betroffene Person | - Persönliche Entwicklung - Grundlage für Berufsberatung - Weiterbildung - Stellensuche - Verbesserung der beruflichen Mobilität | |
| Insitutionelle Anerkennung Fremdevaluation | Organisationen aus Bildung, Beratung, der Arbeitswelt, Berufsverbände | - Berufliche Mobilität - Wiedereingliederung - Einstieg in eine Aus- oder Weiterbildung | |
| Validierung Amtliche Beglaubigung | Bund, Kantone, Berufsverbände | Erlangen eines amtlichen | |
